15 Zum Prozedere nach dem Austritt und den Empfehlungen wurde im Austrittsbericht angeführt, psychotherapeutisch sollte der Fokus auf die dysfunktionale und deliktrelevante Beziehungsgestaltung des Beschwerdeführers gelegt werden, da diese auch ohne Alkoholkonsum zu grenzüberschreitendem Verhalten führen könne. In diesem Zusammenhang würden weitere Lockerungen im Sinne von unbegleiteten Ausgängen als wichtig angesehen, um das Kontaktverhalten des Beschwerdeführers beobachten und therapeutisch bearbeiten zu können.