Es werde davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer vor dem Hintergrund seiner ausgeprägten Bedürftigkeit und Sehnsucht nach Nähe und Zuwendung zu einer verzerrten Wahrnehmung des Gegenübers (Idealisierung) sowie seiner eigenen Person (Selbstüberschätzung) neige sowie zu einer Art Objektifizierung des Gegenübers. Es sei anzunehmen, dass obige Aspekte in der Vergangenheit zur pädosexuellen Motivation hinzugekommen seien und die Wahrscheinlichkeit eines Übergriffs erhöht hätten.