Hinsichtlich der Deliktshypothese hätten sich somit kurz vor dem Austritt neue Erfahrungen ergeben, welche die bisherige Deliktshypothese um das Element «sehr hohes Bedürfnis nach und Ansprechbarkeit für Nähe und Zuwendung» erweitere. Es werde davon ausgegangen, dass der Beschwerdeführer vor dem Hintergrund seiner ausgeprägten Bedürftigkeit und Sehnsucht nach Nähe und Zuwendung zu einer verzerrten Wahrnehmung des Gegenübers (Idealisierung) sowie seiner eigenen Person (Selbstüberschätzung) neige sowie zu einer Art Objektifizierung des Gegenübers.