Dies werde nicht als Ausdruck sexuellen Interesses oder als Beleg für etwaiges Therapieversagen der antiandrogenen Behandlung gesehen, sondern als Ausdruck für sein grosses Bedürfnis nach Beziehungen, Nähe und Normalität. Hinsichtlich der Deliktshypothese hätten sich somit kurz vor dem Austritt neue Erfahrungen ergeben, welche die bisherige Deliktshypothese um das Element «sehr hohes Bedürfnis nach und Ansprechbarkeit für Nähe und Zuwendung» erweitere.