Die bisherige Kriminalitätsentwicklung sei hinsichtlich des wiederholten Bewährungsversagens trotz einschneidender Sanktionen als ungünstig zu beurteilen. Positiv ins Gewicht fielen die vom Beschwerdeführer gezeigte hohe Therapiebereitschaft, seine offene Selbstdarstellung sowie seine Auseinandersetzung mit der Tat und der Situation der Opfer. Eher günstig zu beurteilen seien die vom Beschwerdeführer gezeigte Einsicht in die und Auseinandersetzung mit der Pädophilie, seine stabilen Freundschaften und familiären Beziehungen sowie seine allgemeine Zufriedenheit mit dem Leben und sein breites Interesse an diversen Aktivitäten.