tiven Vollzugs- und Massnahmenverlaufs und unter Berücksichtigung des aktuellen therapeutischen Standes inkl. bereits eingeleiteter Unterstützungsmassnahmen seien erste Vollzugsöffnungen in der Form von durch Institutionspersonal begleiteten Ausgängen zum aktuellen Zeitpunkt aus legalprognostischer Sicht vertretbar. Im Falle und unter Vorbehalt des weiteren günstigen Massnahmenverlaufs könnten weitere Progressionen in Betracht gezogen werden. Dabei sollte die Gewährung von teil- oder unbegleiteten Ausgängen/Urlauben vom vorauszusetzenden positi-