Der aktuelle Behandlungsrahmen sei im positiven Sinne ausgeschöpft. Nächster Schritt innerhalb der therapeutischen Arbeit sollte die vertiefte Auseinandersetzung des Beschwerdeführers mit seiner pädosexuellen Affinität sein, wofür die jüngste Offenlegung eine geeignete Basis darstelle. Unter Berücksichtigung der bislang erzielten Fortschritte und der Compliance des Beschwerdeführers mit den bereits eingeleiteten risikosenkenden Begleitmassnahmen werde eine Verlegung in ein offen geführtes Massnahmenzentrum empfohlen. Es könne auch in einem offen geführten Regime an den risikorelevanten Themen des Beschwerdeführers weiter gearbeitet werden.