wurde die von den Gutachtern Prof. Dr. med. Y.________ und Dipl. psych. Z.________ gestellte Diagnose der Pädophilie, nicht ausschliesslicher Typus, heterosexuell (ICD-10: F65.4), bestätigt. Bezüglich des Alkoholkonsums wurde von einer Alkoholabhängigkeit (ICD-10: F10.2) ausgegangen. Eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur liess sich, gleichermassen wie im Gutachten von Prof. Dr. med. Y.________ und Dipl. psych. Z.________, nicht erkennen. Gestützt auf das Gutachten von Prof. Dr. med. Y.________ und Dipl. psych.