Sie legten nachvollziehbar dar, dass die pädosexuelle Affinität des Beschwerdeführers spätestens seit dessen frühen Erwachsenenalter existiere (Ende der 70er/Anfang 80er-Jahre) und sich die sexuelle Ansprechbarkeit dabei primär auf Mädchen in einem Altersspektrum von 5- 15 Jahren beziehe bei gleichzeitig vorhandener heterosexueller Orientierung auf Erwachsene vom nicht ausschliesslichen Typus. Nahezu mit der Realisierung der eigenen pädosexuellen Ansprechbarkeit sei im Entwicklungsverlauf des Beschwerdeführers Anfangs der 80er-Jahre der Beginn eines dysfunktionalen Stressregulati-