und Dipl. psych. Z.________ vom 29. Juli 2016 wurde die Diagnose der Pädophilie (ICD-10: F65.4) sowohl für den Tatzeitraum seit 1982 als auch aktuell bestätigt. Für den Tatzeitpunkt 2011 sowie für alle früheren Tatzeitpunkte habe zudem eine Störung durch Alkohol, schädlicher Gebrauch (ICD-10: F10.1), bestanden. Aktuell sei darauf hinzuweisen, dass der Beschwerdeführer nachgewiesenermassen seit vier Jahren alkoholabstinent lebe, sich aber in geschützter Umgebung befinde. Das Erschöp-