Er diagnostizierte beim Beschwerdeführer eine durchschnittlich intelligente, charakterneurotisch schwer fehlentwickelte, aggressionsgehemmte, selbstunsichere und infantil-unreife Persönlichkeit, die auf dem Boden einer sekundären Alkoholsucht wiederholt infolge triebhafter Enthemmung auf infantiler Stufe sexuell delinquierte. Die vom Beschwerdeführer verübten Sexualdelikte taxierte er als untauglichen Lösungsversuch, mit den in der schwer gestörten Paarbeziehung und im Umgang mit der Rolle als Ersatzvater der in die Ehe eingebrachten Tochter erlittenen tiefgreifenden Kränkungen und daraus resultierenden Aggressionen umzugehen.