_ bestätigte in seinem Gutachten vom 12. September 1994 die Beurteilung aus dem Jahr 1983. Er diagnostizierte beim Beschwerdeführer eine durchschnittlich intelligente, charakterneurotisch schwer fehlentwickelte, aggressionsgehemmte, selbstunsichere und infantil-unreife Persönlichkeit, die auf dem Boden einer sekundären Alkoholsucht wiederholt infolge triebhafter Enthemmung auf infantiler Stufe sexuell delinquierte.