9 4.2 Der Beschwerdeführer wurde seit 1982 sechsmal begutachtet: Dem Gutachten der G.________(Klinik) vom 28. Juni 1982 ist zu entnehmen, dass beim Beschwerdeführer eine charakterneurotische Fehlentwicklung mit später einsetzendem Alkoholismus sowie eine leichte bis mittelschwere hirnorganische Schädigung diagnostiziert wurden.