Mit Verfügung vom 22. Januar 2018 erteilten die BVD die Genehmigung für die Stufe 8 des Ausgangspaktes II (unbegleitete Ausgänge auf dem Klinikareal). Mit Verfügung vom 28. Februar 2018 versetzten die BVD den Beschwerdeführer per 5. März 2018 in die JVA E.________, Grundstufe. Dem Beschwerdeführer wurden die Weisungen auferlegt, eine totale Abstinenz von Alkohol einzuhalten, sich den regelmässigen Abstinenzkontrollen zu unterziehen, die libidosenkende Medikation beizubehalten und die mit der Institution getroffenen Termine und Abmachungen einzuhalten.