8 und um den Schutz der Gesellschaft vor weiterer Delinquenz des Beschwerdeführers sicherzustellen. Diese Ziele könnten mit der Fortführung der delikts- und störungsbedingten Therapie im Rahmen einer ambulanten Behandlung im Verbund mit der Fortführung der ärztlich kontrollierten Alkoholabstinenz und der antiandrogenen Behandlung erreicht werden. Dem Risiko der leichten Verfügbarkeit von Alkohol lasse sich mit der Einnahme des Medikaments Antabus, ärztlichen Kontrollen und weiteren Therapien begegnen.