Am 14. Juni 2017 stellten die BVD den Antrag auf Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahmen um weitere fünf Jahre. 3.3 Das Regionalgericht hielt im angefochtenen Verlängerungsentscheid zusammengefasst fest, das Gericht stütze sich auf die aktenkundigen forensischpsychiatrischen Gutachten, insbesondere dasjenige von Prof. Dr. med. Y.________ und Dipl. psych. Z.________ vom 29. Juli 2016 ab. Der Beschwerdeführer leide nach wie vor an einer behandlungsbedürftigen, schweren psychischen Störung. Der Kausalzusammenhang zwischen dem psychischen Störungskomplex und dem kriminellen Verhalten sei gegeben.