Am 21. September 2016 wurden dem Beschwerdeführer begleitete Einzel- und Gruppenausgänge im Areal der C.________(Massnahmeneinrichtung) gewährt. Am 30. Januar 2017 bewilligte das Amt für Straf- und Massnahmenvollzug (heute: BVD) begleitete Einzel- und Gruppenausgänge ausserhalb des Klinikareals, sofern die Begleitung ausschliesslich durch einen Mitarbeiter der C.________(Massnahmeneinrichtung) erfolge. Am 14. Juni 2017 stellten die BVD den Antrag auf Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahmen um weitere fünf Jahre.