Am 16. August 2016 wurde der Beschwerdeführer in die C.________(Massnahmeneinrichtung) verlegt. Am 30. August 2016 gewährte die Abteilung für Straf- und Massnahmenvollzug (heute: BVD) dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör zur beabsichtigten Weiterführung der stationären therapeutischen Massnahme. Der Beschwerdeführer erklärte sich mit dieser einverstanden. Am 21. September 2016 wurden dem Beschwerdeführer begleitete Einzel- und Gruppenausgänge im Areal der C.________(Massnahmeneinrichtung) gewährt.