Dr. med. U.________ und Prof. Dr. med. V.________ des W.________(Institution) diagnostizierten im Gutachten vom 12. April 2012 beim Beschwerdeführer zum Tatzeitpunkt (2006-2011) ein Erschöpfungssyndrom (ICD-10: Z73.0), ausgelöst durch die Zunahme des Arbeitspensums, einen Alkoholmissbrauch/fragliche Alkoholabhängigkeit (ICD-10: F10.1/F10.2) als sekundäres Problem vor der Hintergrund mangelnder Coping-Strategien, eine Pädophilie (ICD-10: F65.4), nicht ausschliesslicher Typ, sowie dissoziale Persönlichkeitszüge (ICD-10: Z73.1). Die Störung der sexuellen Präferenz bestehe fort, was auch für die Alkoholproblematik gelten dürfte.