1.4. in der Zeit vom 25.10.2011 bis 06.11.2011, in K.________(Ortschaft), z.N. N.________ (Privatklägerin), - indem der Beschuldigte über das Internet und unter Verwendung eines falschen Namens die Privatklägerin per Mail kontaktierte und diese - in Kenntnis ihres Alters - nach einem Nacktfoto fragte und - indem der Beschuldigte die Geschädigte per Mail fragte, ob sie Sexfilme schaue, sich manchmal am „Schlitzli" reiben würde und ob ihre Mutter das wisse (Versuch). 1.5. in der Zeit von ca. 2006 bis 2007 in K.________(Ortschaft), z.N. O.___