1.3. ca. zwischen Ende September und anfangs Oktober 2011 in M.________(Land), z.N. eines unbekannten Mädchens, indem der Beschuldigte ein ihm nicht weiter bekanntes, ca. 11-12 Jahre altes Mädchen in sein Bungalow mitnahm, der Beschuldigte dem Mädchen sagte, dass er ihm Geld gebe, wenn es dem Beschuldigten «Sex gebe». Der Beschuldigte liess sich in der Folge seinen