__ (geb. 1996) dabei filmte, wie L.________ masturbierte - indem der Beschuldigte in der fraglichen Zeit zwei Mal den Penis des Privatklägers in den Mund nahm und oral stimulierte, wobei der Beschuldigte die Handlung filmte - indem der Beschuldigte den Penis des Privatklägers manuell stimulierte, wobei der Beschuldigte dem Privatkläger zwischen CHF 5.00 und 20.00 für die jeweiligen Handlungen bezahlte. 1.2. in der Zeit von ca. 2010 bis November 2011 in K.________(Ortschaft), z.N. L.__