Am 15. Dezember 2005 wurde der Beschwerdeführer vom Kreisgericht II Biel- Nidau wegen sexueller Belästigung eines 15-jährigten Mädchens zu einer Haftstrafe von 5 Tagen (bedingt) verurteilt. 3.2 Am 1. Februar 2013 erfolgte die der vorliegenden stationären therapeutischen Massnahme zugrunde liegende Verurteilung des Beschwerdeführers im abgekürzten Verfahren wegen sexueller Handlungen mit Kindern sowie Versuchs dazu (mehrfach begangen), Pornografie (mehrfach begangen) und sexueller Belästigung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, welche zugunsten der stationären therapeutischen Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 1 StGB aufgeschoben wurde.