4 derholt infolge triebhafter Enthemmung auf infantiler Stufe sexuell delinquierte. Infolge der psychiatrisch-psychologischen Befunde, die sich über einen Zeitraum von nunmehr mehr als 10 Jahren nicht merklich verändert hätten, müsse der Beschwerdeführer auch in Zukunft als besonders rückfallgefährdet angesehen werden, wenn es ihm nicht gelinge, gänzlich auf Alkoholkonsum zu verzichten, denn die Delinquenz beruhe nicht auf einer sexuellen Deviation. Der Beschwerdeführer trat die Massnahme in der JVA E.________ am 21. November 1994 vorzeitig an.