___ als Zeugen abgewiesen. Am 5. Juni 2018 wurden den Parteien der mit Fax einverlangte Austrittsbericht der C.________(Massnahmeneinrichtung) vom 19. März 2018 sowie die Verfügung der BVD betreffend Änderung des Vollzugsortes vom 28. Februar 2018 zur Kenntnisnahme zugestellt. Am 8. Juni 2018 wurde ihnen zudem der bei der Justizvollzugsanstalt (JVA) E.________ eingeholte Therapie- und Vollzugsverlaufsbericht vom 8. Juni 2018 zur Kenntnis gebracht. Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 11. Juni 2018 statt. Fürsprecher B.________ bestätigte die Begehren gemäss schriftlicher Beschwerde.