Der Beschwerdeführer reichte solche am 6. März 2018 ein. Zudem stellte er den Beweisantrag, es sei Prof. Dr. med. D.________, anlässlich der Verhandlung vom 11. Juni 2018 als Sachverständiger vorzuladen und zu befragen. Am 7. März 2018 wurden die vom Beschwerdeführer gestellten ergänzenden Fragen zugelassen. Der Beweisantrag wurde abgewiesen. Am 8. März 2018 wurde den Verfassern des Therapie- und Verlaufsberichts der C.________(Massnahmeneinrichtung) nebst den zugelassenen ergänzenden Fragen des Beschwerdeführers von Amtes wegen eine weitere Ergänzungsfrage gestellt.