2 Die Generalstaatsanwaltschaft schloss am 20. Dezember 2017 auf Abweisung der Beschwerde. Am 5. Januar 2018 wurde von Amtes wegen die Durchführung einer mündlichen Verhandlung angeordnet. Zudem wurde bei den C.________(Massnahmeneinrichtung) ein Therapie- und Vollzugsverlaufsbericht, datierend vom 16. Februar 2018, eingeholt. Am 19. Februar 2018 reichten die C.________(Massnahmeneinrichtung) einen weiteren Therapie- und Vollzugsverlaufsbericht in Kopie zur Kenntnisnahme ein.