3. Dem Beschwerdeführer sei die Weisung zu erteilen, die Alkoholabstinenz mindestens während der Probezeit weiterhin aufrecht zu erhalten, was regelmässig durch einen Arzt zu kontrollieren sei. 4. Dem Beschwerdeführer sei ferner die Weisung zu erteilen, die seit April 2015 eingeleitete antiandrogene Therapie mindestens während der Probezeit weiter zu verfolgen, was regelmässig durch einen Arzt zu kontrollieren sei.