Am 31. August 2017 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland auf Antrag des Regionalgerichts zufolge Auslaufens der Massnahmenhöchstdauer am 11. September 2017 Sicherheitshaft über den Beschwerdeführer bis am 30. November 2017 an. Dieser Entscheid wurde von der Beschwerdekammer in Strafsachen mit Beschluss BK 17 377 vom 10. Oktober 2017 (teilweise Gutheissung aufgrund der Verletzung des rechtlichen Gehörs; soweit weitergehend Abweisung der Beschwerde) und vom Bundesgericht mit Urteil 1B_487/2017 vom 1. Dezember 2017 bestätigt.