SR 311.0) aufgeschoben. Am 14. Juni 2017 stellten die Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) des Amts für Justizvollzug beim Regionalgericht Antrag auf Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme um fünf Jahre. Am 31. August 2017 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland auf Antrag des Regionalgerichts zufolge Auslaufens der Massnahmenhöchstdauer am 11. September 2017 Sicherheitshaft über den Beschwerdeführer bis am 30. November 2017 an.