1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 20. November 2017 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Den Beschwerdeführern 1 und 2 wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von pauschal insgesamt CHF 1‘200.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.