(pag 16 001 004:). Letztlich ist genauer zu prüfen, ob sich diese Ausführungen der Staatsanwaltschaft halten lassen oder ob hieraus deliktisches Verhalten ersichtlich ist. 8. Nach dem Gesagten ist die Beschwerde gutzuheissen, soweit darauf einzutreten ist. Die Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte vom 20. November 2017 ist aufzuheben. Diese hat ein Strafverfahren zu eröffnen.