__ GmbH zu überwälzen. Im Gegenzug konnten sie die älteren – aber wohl immer noch funktionstüchtigen – Maschinen für sich, zum Beispiel in P.________, nutzen (vgl. auch pag 04 001 090 [Beschuldigter 3]: I had paid the money for the machines from my own pocket […].). Ein gewisser Verdacht einer eventuellen Falschbeurkundung und eines eventuellen Vermögensdelikts in diesem Kontext ist gegeben. Dass die unter E. 7.4.1 dargelegten Tatbestandselemente offensichtlich nicht erfüllt wären, kann derzeit nicht gesagt werden.