Es ist für die Beschwerdekammer nach dem derzeitigen Stand der Dinge nicht vollends klar, was der Plan der Beschuldigten hinsichtlich der verschiedenen Produktionsanlagen war. Erstellt scheint zu sein, dass die alten Ice Team-Maschinen – eher entgegen den Ausführungen von Q.________ (Beilage 19 zur Strafanzeige) – weiterhin zugunsten der Beschuldigen 1 und 3 in Gebrauch sind (vgl. Beilage 20 zur Strafanzeige). Die Beschuldigten könnten daher bereits sehr früh die Absicht verfolgt haben, neue Maschinen anzuschaffen und die Gebühr hierfür der K.________ GmbH zu überwälzen.