Daraus ergibt sich eine gewisse Erheblichkeit hinsichtlich der Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklung der K.________ GmbH. Erst im August 2016 (vgl. Beilage 19 zur Strafanzeige), also deutlich nachdem die Beschwerdeführer in das Geschäft eingestiegen sind, wurde soweit ersichtlich erstmals das Leasing der Gelma- tic-Maschinen thematisiert. Konsequenterweise fand dieser Umstand denn auch Eingang in die überarbeitete Jahresrechnung 2015, die den Beschwerdeführern am 13. Januar 2017 präsentiert wurde (vgl. pag. 04 001 008 f.: Die Privatkläger wussten nichts von einem Leasing und dass die alten Maschinen vom Laden K._____