Die Folgekosten in Form der Leasingraten stellten einen Faktor dar, der für die Bewertung der wirtschaftlichen Entwicklung entscheidend sei. S.________ (L.________ Treuhand AG) habe mehrmals nach Vertragsabschuss bestätigt, dass die alten Ice Team- Maschinen in der Bilanz der K.________ GmbH (mit einem Wert von CHF 15'000.00 per 31. Dezember 2015) enthalten seien. Die E-Mail vom 19. August 2016 beinhalte Falschinformationen. Die Maschinen seien nie retourniert, sondern nach T.________/P.________ verbracht worden. Die Staatsanwaltschaft lasse ausser Acht, dass auch der Gebrauch einer Urkunde von Art. 251 Ziff. 1 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311) erfasst werde.