Jemand aus dem Team habe gesagt, dass die Maschinen nach P.________ gebracht worden seien, wo der Beschuldigte 3 eine Subway-Filiale betreibe. Anlässlich eines Meetings am 6. Juni 2016 habe dies der Beschuldigte 2 bestätigt. Nachdem der Beschwerdeführer 2 herausgefunden habe, dass die K.________ GmbH für die (neuen) Gelmatic-Maschinen die Leasingraten bezahle, habe der Beschuldigte 2 eine E-Mail von Q.________ (R.________ SA) vom 19. August 2016 weitergeleitet (Beilage 19 zur Strafanzeige). In dieser E-Mail verweise Q.________ auf einen Rabatt für die neuen Maschinen. Indes habe es wohl gar keinen Rabatt gegeben, da die alten Maschinen nach P.________ verbracht worden seien.