Sie bringen vor, nicht Fehlbuchungen seien Gegenstand der Anzeige, sondern weggelassene Buchungen, die sich auf die künftige Finanzlage der K.________ GmbH ausgewirkt hätten. Namentlich das Leasing der (neuen) Gelmatic Maschinen, das in der ersten Bilanz verschwiegen worden sei, habe hohe künftige Kosten (CHF 16‘020.00 in 2016/2017) verursacht. Zudem könne am Ende des Leasings kein Eigentum erworben werden. Ob jemand im Sinne des Betrugs getäuscht worden sei, beurteile sich nicht nach der Ansicht des mutmasslichen Täters. Als Täuschung gelte jedes Verhalten, das darauf gerichtet sei, bei einem anderen eine von der Wirklichkeit