Ein betrugsrelevanter Irrtum liegt nicht vor. Zu den Verbindlichkeiten von Lieferanten am 19. April 2016 in der Höhe von CHF 14'644.25: In der am 15. Februar 2016 zugestellten Jahresrechnung der K.________ GmbH sind transitorische Passiven («passive Rechnungsabgr.») in Höhe von gar CHF 24'980.50 aufgeführt (pag. 04 001 136). Eine betrugsrelevante Täuschung ist nicht ersichtlich. Schliesslich zu den Verbindlichkeiten gegenüber der L.________ Treuhand AG in der Höhe von CHF 2‘238.85: Diese Leistungen sind zwischen 10. November 2016 und 19. Dezember 2016 angefallen (Beilage 32 der Strafanzeige, pag. 04 001 181).