7.2 7.2.1 Die Beschwerdeführer machen in der Beschwerdeschrift umfangreiche Darlegungen, die sich zum grössten Teil in höchstens zivilrechtlich relevanten Ausführungen erschöpfen. Die Staatsanwaltschaft widerlegt diese Argumente in ihrer Stellungnahme einlässlich und überzeugend (siehe sogleich E. 7.2.2). In der Replik begrenzen sich die Beschwerdeführer im Wesentlichen auf die Kernvorwürfe im Zusammenhang mit den Leasinggebühren der Produktionsmaschinen. Darauf ist zurückzukommen (siehe hinten E 7.3 f.).