6. Zur zum wiederholten Mal vorgetragenen, angeblich konventionswidrigen Geschäftsverteilung am Obergericht des Kantons Bern, der damit verbundenen Frage nach dem gesetzlichen Richter und den angeblichen Ausstandsgründen wird auf die aktuellen – beide zur Publikation bestimmten – Urteile des Bundesgerichts 1B_517/2017 vom 13. März 2018 (I. öffentlich-rechtliche Abteilung) sowie 6B_1356/2016 vom 5. Januar 2018 (Strafrechtliche Abteilung) verwiesen.