Bei den Kapitalgesellschaften, zu welchen auch die GmbH gehört, sind weder die Aktionäre/Gesellschafter noch die Gesellschaftsgläubiger unmittelbar – sondern höchstens mittelbar – geschädigt. Da das Stammkapital bei der GmbH (neu) vollständig liberiert werden muss, besteht grundsätzlich keine persönliche Haftung der einzelnen Gesellschafter (mehr) (vgl. dazu https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/ firmengruendung/auswahl-rechtsform/gmbh.html).