2. Dem Beschwerdeführer wird untersagt, sich der Drogenanlaufstelle an der Hodlerstrasse 22 in Bern näher als 50 Meter zu nähern. 3. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, sich innert 5 Tagen nach Entlassung beim Intake des Sozialdienstes der Stadt Bern zu melden. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 5. Die Entschädigungen werden durch die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das urteilende Gericht am Ende des Verfahrens festgesetzt.