Es werden folgende Ersatzmassnahmen angeordnet, zu welchen sich der Beschwerdeführer gemäss seinem Verteidiger einverstanden erklärt hat: Erstens wird ihm bis auf Weiteres untersagt, sich näher als 50 Meter der Drogenabgabestelle an der Hodlerstrasse in Bern zu nähern. Zweitens muss er sich innert fünf Tagen nach der Haftentlassung beim Intake der Sozialdienste der Stadt Bern für weitere Abklärungen melden. 7.4 Im Resultat ist die Beschwerde gutzuheissen. Der Beschwerdeführer ist unter Auferlegung von Ersatzmassnahmen aus der Untersuchungshaft zu entlassen.