Pra 2007 Nr. 26]). Wie erwähnt, ist es nicht von der Hand zu weisen, dass der Beschwerdeführer gefährdet ist, in alte Fahrwasser zu geraten. Allerdings kann dieser Gefahr aufgrund der erfolgten Anmeldung beim Sozialdienst sowie vor dem Hintergrund der positiven Berichte des Zentrums Ambulante Suchtbehandlung vom 28. November 2016 sowie der H.________ von Mitte Dezember 2016 mit gleichermassen wirkungsvollen, jedoch milderen Mitteln als mit Haft begegnet werden. Es werden folgende Ersatzmassnahmen angeordnet, zu welchen sich der Beschwerdeführer gemäss seinem Verteidiger einverstanden erklärt hat: