___ übergebene Heroin – aus einem bei der Hausdurchsuchung vom 12. April 2016 nicht gefundenen Versteck stamme, oder ob der Beschwerdeführer erneut Drogen geliefert erhalten habe und diese weiterverkaufen wollte. Die Situation anlässlich der Hausdurchsuchung vom 28. Januar 2017 lege den Verdacht auf neuerlichen Drogenhandel nahe: Die in Minigrip abgepackten Drogen und verschiedene Drogenutensilien hätten sich allesamt im Wohnzimmer befunden, teil- 4 weise offen auf dem Tisch, und nicht im vom Beschwerdeführer behaupteten Versteck im Keller.