Diese positive Entwicklung dürfe nicht weiter unterbrochen werden. Da seine Heroinsucht medikamentös behandelt werde, sei er nicht mehr auf den Kauf beziehungsweise Verkauf von Heroin angewiesen. Der Beschwerdeführer werde finanziell von seiner Lebenspartnerin unterstützt, in unregelmässigen Abständen auch von seinem Vater. Nachdem die physische Abhängigkeit durchbrochen sei, müsse weiterhin die emotionale angegangen werden. Anstatt ihn in Haft zu versetzen, wo er nicht an sich selbst arbeiten könne, sei es sinnvoller, die Zeit zur Aufarbeitung seiner Vergangenheit zu nutzen.