Ersatzmassnahmen seien keine ersichtlich; insbesondere wäre ein strengeres Setting mit sozialer Betreuung und Bewährungshilfe zu installieren. Die Anordnung der Untersuchungshaft sei erforderlich und angemessen. Angesichts der Zahl und der Natur der anstehenden Untersuchungshandlungen sowie der zu erwartenden Strafe sei sie auch bezüglich der Dauer verhältnismässig.