In seiner mit «einfache Anfrage betreffs evtl. Stornierung eines Strafverfahrens» betitelten Eingabe machte er sinngemäss insbesondere geltend, das richterliche Verbot sei nicht korrekt angebracht gewesen. Am 20. Juli 2017 leitete die Präsidentin der Beschwerdekammer dieses Schreiben an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) weiter. Mit eingeschriebener Sendung vom 4. August 2017 teilte die Staatsanwaltschaft dem Beschwerdeführer mit, sie vertrete die Auffassung, die Einsprache sei verspätet erfolgt.