Hierauf wurde das Verfahren gegen B.________ eingestellt, während gegen den Beschwerdeführer am 18. Mai 2017 ein Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot mit Personenwagen auf privatem Grund, begangen am 7. Dezember 2016 in Zollikofen, erging. Dieser Strafbefehl wurde ihm am 26. Mai 2017 zugestellt. Am 18. Juli 2017 wandte sich der Beschwerdeführer an das Obergericht des Kantons Bern. In seiner mit «einfache Anfrage betreffs evtl. Stornierung eines Strafverfahrens» betitelten Eingabe machte er sinngemäss insbesondere geltend, das richterliche Verbot sei nicht korrekt angebracht gewesen.